Kurier­fahr­ten buchen für klei­ne und gro­ße Volu­men an Post

2019-02-05T14:29:15+01:0027. April 2017|

Kurier­fah­rer für wert­vol­le Post

Mit einer Kurier­fahrt wer­den sowohl beson­ders wich­ti­ge als auch beson­ders eili­ge Post­stü­cke zuge­stellt. Daher gehört eine das Kurier­fahr­ten buchen bei vie­len Unter­neh­men zum All­tag dazu. Der gebuch­te Kurier schlägt nur ein­ma­lig pro Fahrt als Kos­ten­fak­tor zu Buche und ist zu 100 Pro­zent zuver­läs­sig wie ein eige­ner Mitarbeiter.

 

Kun­den, die Kurier­fahr­ten buchen, wis­sen den ein­zig­ar­ti­gen Ser­vice der freund­li­chen, kom­pe­ten­ten Kurier­fah­rer zu schät­zen. Daher wer­den Kurier­fah­rer auch kurz­fris­tig für beson­ders ver­trau­li­che Fahr­ten gebucht. Sowohl Schecks und Bar­geld als auch Ver­trä­ge im Ori­gi­nal wer­den von Ort zu Ort mit den Kurier­fah­rern beför­dert. Das Kurier­fahr­ten buchen beginnt mit einem Anruf und endet erst mit der Ablie­fe­rung des Kurier­gu­tes zu treu­en Hän­den beim Adres­sa­ten. Auch klei­ne­re Dienst­leis­tun­gen wie das Ein­rei­chen eines Schecks wer­den von einem gebuch­ten Kurier­fah­rer ord­nungs­ge­mäß aus­ge­führt. Der Beleg über den ein­ge­reich­ten Scheck wird umge­hend dem Absen­der über­bracht. Da eine Kurier­fahrt sehr güns­tig ist, lohnt sich die Vor­hal­tung eines eige­nen Autos im Fuhr­park des Unter­neh­mens sowie die Ein­stel­lung eines in Voll­zeit beschäf­tig­ten Kurier­fah­rers nicht. Das Kurier­fahr­ten buchen ist die per­fek­te Alter­na­ti­ve zu eige­nem Per­so­nal und eige­nen Fahrzeugen.

 

Daten­schutz bei den Kurierfahrten

Da alle Kurier­fah­rer regel­mä­ßig geschult wer­den, ken­nen sie auch jeder­zeit die gül­ti­gen gesetz­li­chen daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen. Sie kön­nen sich, wenn Sie Kurier­fahr­ten buchen, in jeder Hin­sicht auf die Ver­schwie­gen­heit des Fah­rers ver­las­sen. Daher ist auch eine arbeits­recht­li­che Kün­di­gung beim Kurier­fah­rer in bes­ten Hän­den. Sie wird unter Garan­tie dem Adres­sa­ten aus­ge­hän­digt. Im Aus­nah­me­fall wird ein wich­ti­ges Schrei­ben in den Brief­kas­ten ein­ge­legt und der Kurier­fah­rer bestä­tigt schrift­lich das Ein­le­gen in den Kas­ten. Die­se Bestä­ti­gung kann auch vor Gericht als Beweis vor­ge­bracht wer­den. Sie kön­nen regel­mä­ßig Kurier­fahr­ten buchen und sich auf die Zusam­men­ar­beit mit den Mit­ar­bei­tern des Kurier­diens­tes freu­en, die sich auf die spe­zi­el­len Bedürf­nis­se in Ihrem Betrieb ein­stel­len kön­nen. Daher agie­ren die Kurier­fah­rer in der Regel wie Ihre eige­nen Mit­ar­bei­ter in Ihrem Sin­ne, sie sind aber wegen der ein­zel­nen Buchun­gen viel güns­ti­ger als die eige­nen Mitarbeiter.

 

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